An einem geliebten Ort oder einfach in der Natur verstreut zu werden, ist für manche Menschen eine wundervolle Vorstellung und gibt ihnen das Gefühl absoluter Freiheit. In einigen Ländern kann dieser Wunsch genau so erfüllt werden. Hierzulande ist es aufgrund der bestehenden Friedhofspflicht jedoch nur auf diesem und auch nicht in allen Bundesländern möglich.
Voraussetzung für diese Art der Bestattung, ist die Einäscherung des Verstorbenen. Danach besteht die Möglichkeit die Urne in einer Trauerfeier oder stillen Beisetzung aufzustellen und dem Verstorbenen zu gedenken. Die Verstreuung der Asche auf dem Friedhof kann anschließend oder an einem anderen Tag, auf eigens dafür angelegten Wiesen stattfinden. Dabei wird die Urne von einem Friedhofsmitarbeiter geöffnet und oberflächlich verstreut. Auf manchen Friedhöfen ist, auf Wunsch, eine namentliche Nennung an einer zentralen Stelle möglich. Dort ist dann die Ablage von Blumen gestattet, denn die Wiesen selbst darf man nicht betreten, um die Totenruhe zu gewährleisten, und sie werden daher auch vom Friedhof mit großer Sorgfalt gepflegt.
In Deutschland gibt es diese Aschestreuwiesen mittlerweile in Thüringen, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen.
Pfeifer Bestattungen
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